Entsprechend der Heim- und Mitwirkungsverordnung werden in unserer Lebensgemeinschaft die Interessen der Heimbewohner bzw. Werkstattbeschäftigten durch gewählte ›Betreute‹ vertreten.
Ob in den Werkstätten oder im Wohnbereich — alle anstehenden Probleme, die betreuenden Mitarbeiter betreffend, werden vom Dorfbeirat (früher Heim- und Werkstattbeirat) angesprochen und abgeklärt. Einmal im Monat trifft sich das Gremium, um mit seinem Vertrauensmann zu beraten; er ist zugleich Verbindungsperson zum Leitungsteam und der Konferenz, so dass alle Anfragen und Veränderungsvorschläge auf kurzem Wege bearbeitet werden können.
Auch sonst bringt sich der Dorfbeirat in das Gemeinschaftsleben ein und gestaltet das kulturell-freizeitliche Angebot aktiv mit.